§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen der OldenworX GmbH, Im Kleigrund 18 26135 Oldenburg (im Folgenden „OLDENWORX GMBH“ genannt), gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die Sie über die Internetseiten von OLDENWORX GMBH – insbesondere über www.scc-scp.de – abschließen.
(2) Über www.scc-scp.de bietet Ihnen OLDENWORX GMBH mittels eines Lernmanagement-Systems Lernmaterialien (im Folgenden „OLDENWORX GMBH-Materialien“ genannt) für die ausschließliche persönliche Nutzung an.
(3) Falls Sie irgendeine Frage bezüglich dieser Nutzungsbedingungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
OldenworX GmbH
Im Kleigrund 18
26135 Oldenburg
+49 441 350 125-0
info@oldenworx.de
(4) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OLDENWORX GMBH nicht oder nur teilweise widersprechen.
§ 2 Urheberrechte
Bitte beachten Sie, dass das Dienstangebot der OLDENWORX GMBH Informationen, Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Sound und andere Materialien enthält, die durch Urheber-, Marken- oder Patentrechte geschützt sind, und dass sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte ausschließlich OLDENWORX GMBH oder ihre Projektpartner innehaben.
§ 3 Vertragsgegenstand, Verwendung der OLDENWORX GMBH-Materialien
(1) Durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts erwerben Sie die Berechtigung, über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten den Online-Kurs auf www.scc-scp.de zu nutzen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung übersenden wir Ihnen ein SCC-Zertifikat. Nach Ablauf der zwölf Monate oder – soweit dies vor Ablauf von zwölf Monaten eintritt – mit Ihrem Bestehen der Prüfung erlischt das Nutzungsrecht.
(2) Die Bestätigung der Zertifizierung erfolgt durch Dipl. Ing. Andreas Roccor, Fachkraft für Arbeitsicherheit, Fliederweg 28, 26919 Brake.
(3) Grundlage für die Berechnung des Entgeltes ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.
(4) Die Nutzungsberechtigung bzgl. des Online-Kurses umfasst im Einzelnen:
• Ihren Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs, nachdem OLDENWORX GMBH Ihnen einen entsprechenden Zugangscode zur Verfügung gestellt hat,
• das Abrufen (online) der gebuchten Lerninhalte auf einem von Ihnen bereit zu stellenden datenverarbeitenden Gerät (z. B. Computer) zu Lernzwecken;
• das Bearbeiten der durch das Lernprogramm vorgegebenen Fragen und Prüfungen innerhalb des Programms und die Teilnahmemöglichkeit an einer Abschlussprüfung;
• das Herstellen von Kopien, Ausdrucken (ausschließlich Schriftstücke z. B. PDF-Vorlagen) zu Lernzwecken, soweit dies für den Nutzer für das Erreichen des Lernerfolges notwendig ist.
(5) Das Nutzungsrecht am Kursangebot von OLDENWORX GMBH ist nicht übertragbar und Ihnen allein zugestanden. Sie sind berechtigt, die OLDENWORX GMBH-Materialien zu nutzen, anzuzeigen, neu zu formatieren, herabzuladen und auszudrucken. Dieses Recht bezieht sich nur auf den persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch.
(6) Sie verpflichten sich, OLDENWORX GMBH-Materialien ohne ausdrückliche Genehmigung von OLDENWORX GMBH nicht für andere Zwecke zu vervielfältigen, zu nutzen, zu verkaufen, zu übertragen, zu publizieren oder anderweitig (OLDENWORX GMBH-extern) zur Verfügung zu stellen.
(7) Bei jeglicher Verwendung von OLDENWORX GMBH-Materialien verpflichten Sie sich, die Herkunft durch einen korrekten Quellenvermerk kenntlich zu machen.
(8) Die Verwendung von OLDENWORX GMBH-Materialien im Zusammenhang mit Postings an Newsgruppen, Mailinglisten und elektronischen schwarzen Brettern ist untersagt.
(9) Sie sind nicht berechtigt, die dem jeweiligen Online-Kurs zugrunde liegende Funktionssoftware zurück zu entwickeln (Reverse Engineering) oder diese in sonstiger Weise zu verändern sowie inhaltliche Veränderungen vorzunehmen.
(10) Wenn Sie OLDENWORX GMBH-Materialien für andere Zwecke als die hier aufgeführten verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an OLDENWORX GMBH.
§ 4 Abrufbarkeit und Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen können online im Portal www.scc-scp.de eingesehen werden unter dem Menüpunkt „Nutzungsbedingungen“ und bei der Registrierung auf Ihrer Einstiegsseite.
(2) OLDENWORX GMBH ist berechtigt, jeden Abschnitt dieser Nutzungsbedingungen zu jeder Zeit zu ändern. Änderungen werden Ihnen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich oder per E-Mail angeboten. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie Ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Auf diese Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Durch Ihren fortgesetzten Gebrauch des OLDENWORX GMBH-Angebots stimmen Sie der geänderten Vereinbarung zu und sind durch die Bestimmungen der geänderten Vereinbarung gebunden.
§ 5 Änderung des Angebots
(1) OLDENWORX GMBH kann Teile oder bestimmte Funktionen des Angebots jederzeit ändern oder außer Kraft setzen, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, Sie hierdurch gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang objektiv nicht schlechter gestellt werden (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von diesem nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen OLDENWORX GMBH zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
(2) Entsprechend kann OLDENWORX GMBH jederzeit die Nutzung und den Zugang zu den OLDENWORX GMBH-Angeboten sowie die Dauer und den Umfang der Nutzung beschränken. OLDENWORX GMBH ist jedoch bestrebt, Ausfallzeiten möglichst kurz zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Funktionen jederzeit zur Verfügung stehen.
§ 6 Technische Voraussetzungen, Registrierung und Zugangskennung
(1) Bitte überprüfen Sie vor Vertragsschluss, ob Sie über alle technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen verfügen. Die Bereitstellung aller für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Online-Kurses erforderlichen Hardware sowie sonstiger technischer Voraussetzungen obliegt ausschließlich Ihnen. Insoweit steht OLDENWORX GMBH für etwaige Unzulänglichkeiten nicht ein.
(2) Durch Nutzung des OLDENWORX GMBH-Angebots unter den Bedingungen dieser Vereinbarung versichern Sie:
dass Sie Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort niemanden mitteilen werden. Falls irgendeine der Nutzerinformationen wissentlich falsch gegeben werden oder bei Änderung der Nutzerdaten diese absichtlich nicht korrigiert wird, oder Sie in irgendeiner Weise gegen diese Bestimmungen verstoßen, hat OLDENWORX GMBH das Recht, Ihre Nutzungsberechtigung vorläufig aufzuheben oder zu beenden
dass Sie verantwortlich für jede Nutzung des OLDENWORX GMBH-Angebots sind, die mit Hilfe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts ausgeführt wird. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort vor unautorisiertem Gebrauch geschützt sind. Falls Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Zugangsdaten bemerken oder vermuten, verpflichten Sie sich, OLDENWORX GMBH unverzüglich zu benachrichtigen.
(3) Sie verpflichten sich bei Anmeldung / Registrierung zur SCC-DOK-16 Prüfung eine Aufsichtsperson aus dem betrieblichen Umfeld für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf verbindlich zu benennen und an den gekennzeichneten Stellen mit den Personaldaten zu hinterlegen. Diese Person wird durch OLDENWORX GMBH mit der Kontrolle des korrekten Prüfungsablauf beauftragt. Sie verpflichtet sich während der Online-Prüfung präsent zu sein. Dies ist Voraussetzung für die Prüfungsfreigabe. Die technischen Voraussetzungen werden durch das Online-Portal zur Verfügung gestellt.
1. Lockdown-Shell (Kommunikation im Hintergrund wird unterbunden; Browser quasi eingefroren; Emaildienste/Chaträume können nicht geöffnet werden)
2. SSL Verschlüsselung
3. Prüfungszeitfenster (nur in diesem Fenster kann die Prüfung abgelegt werden, i. d. R. während der üblichen Geschäftszeiten)
4. Vergabe mehrstufiger Eingabecodes
5. Begrenzung der Prüfungsdurchführung (keine Wiederholbarkeit z. B. durch Neustart mit gleichen Prüfungsfragen. Die maximale Bearbeitungszeit pro Prüfungsintervall beträgt exakt 60 Minuten)
Die Identität des Prüfungskandidaten wird durch die benannte Aufsicht bestätigt. OLDENWORX GMBH dokumentiert dies in der Prüfungsdurchführung. Bei Zuwiderhandlung entfällt die Gültigkeit des Zertifikates mit sofortiger Wirkung. OLDENWORX GMBH behält sich in diesem Fall rechtliche Schritte vor.
§ 7 Vorzeitige Beendigung der Nutzungsberechtigung
(1) Sie können die Nutzung des OLDENWORX GMBH-Angebotes jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem Sie Ihren Entschluss OLDENWORX GMBH bekannt geben. Die Entgeltansprüche von OLDENWORX GMBH lässt dies unberührt.
(2) OLDENWORX GMBH kann den Zugang zu den dok-16-Materialien in Teilen oder gänzlich aussetzen oder Ihre Nutzungsberechtigung beenden, wenn die dok-16-Materialien durch Sie oder in durch Sie zu verantwortender Weise durch Dritte in einer Weise genutzt werden, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen..
§ 8 Mangel- und Produkthaftung
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass Software nie vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. OLDENWORX GMBH kann insoweit nicht gewährleisten, dass die Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen („Systemkonfigurationen“), insbesondere unter Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler behebbar sind oder behoben werden. Insoweit ist keine absolut fehlerfreie Leistung geschuldet. OLDENWORX GMBH erbringt die Leistung vielmehr so, dass sie unter den verbreitetsten Systemkonfigurationen verwendbar ist. Unter unterschiedlichen Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild der Leistungen aber unterschiedlich ausfallen, was unvermeidlich ist und keinen Mangel darstellt.
(2) Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch OLDENWORX GMBH steht Ihnen ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so haben Sie wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Preises der Leistung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen OLDENWORX GMBH innerhalb von 14 Tagen ab Erbringung der jeweiligen Leistung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.
(4) Fällt die Leistungserbringung aus Gründen aus, die OLDENWORX GMBH nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Netzbetreiber oder vergleichbare Leistungsanbieter) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung der Leistungen nach Möglichkeit nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird OLDENWORX GMBH von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche von OLDENWORX GMBH lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, sind Sie nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(6) Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist OLDENWORX GMBH nur verpflichtet, soweit OLDENWORX GMBH, deren Mitarbeitern oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und nur bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes der jeweiligen Einzelleistung.
(7) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OLDENWORX GMBH nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
(8) Soweit Sie Unternehmer sind, ist die Haftung von OLDENWORX GMBH für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(9) Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Sachmangelhaftungsansprüche ausgeschlossen.
(10) Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistiges Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von OLDENWORX GMBH.
§ 9 Bekanntmachungen
OLDENWORX GMBH nutzt für Bekanntmachungen an Sie E-Mail, Postings im Bereich des OLDENWORX GMBH-Angebots oder konventionelle Briefpost. Bekanntmachungen durch OLDENWORX GMBH gelten von dem Tag an, an dem OLDENWORX GMBH zureichende Anstrengungen unternommen hat, Sie zu erreichen. Sie können OLDENWORX GMBH wie in Paragraph 1 beschrieben erreichen. Ihre Mitteilungen an OLDENWORX GMBH sind gültig mit dem Tag, an dem OLDENWORX GMBH die Mitteilung erhält.
§ 10 Datenschutz
(1) Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
Soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, wird OLDENWORX GMBH die vorstehend benannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder mit der Leistungserbringung beauftragte Dritte – beispielsweise das die Zertifizierung bestätigende Unternehmen – weitergeben.
Darüber hinaus wird OLDENWORX GMBH die Prüfungsergebnisse ihren jeweiligen Auftraggebern/Kontraktoren (z. B. ggf. Ihrem Arbeitgeber) zur Verfügung stellen.
§ 11 Sonstiges
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Oldenburg, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Das gilt auch, wenn Sie im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder ihr Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
(2) Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.